Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kaisersesch
Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 15.862 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kaisersesch
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2653 9996-0
- info@vg.kaisersesch.de
- Fax
- 02653 9996-912
- Website der Stelle
- kaisersesch.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kaisersesch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KaiserseschHebesatz 380 %
- DüngenheimHebesatz 380 %
- MasburgHebesatz 380 %
- LandkernHebesatz 380 %
- IllerichHebesatz 380 %
- KaifenheimHebesatz 380 %
- HambuchHebesatz 380 %
- BinningenHebesatz 380 %
- MüllenbachHebesatz 380 %
- LaubachHebesatz 380 %
- GamlenHebesatz 380 %
- RoesHebesatz 380 %
- UrmersbachHebesatz 380 %
- Forst (Eifel)Hebesatz 380 %
- LeienkaulHebesatz 380 %
- BrohlHebesatz 380 %
- HaurothHebesatz 380 %
- KailHebesatz 380 %
- DünfusHebesatz 380 %
- ZettingenHebesatz 380 %
- BrachtendorfHebesatz 380 %
- KalenbornHebesatz 380 %
- EppenbergHebesatz 380 %
- EulgemHebesatz 380 %
- BriedenHebesatz 380 %
- MöntenichHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kaisersesch?
Anschrift: Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch. Telefon: +49 2653 9996-0. E-Mail: info@vg.kaisersesch.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kaisersesch zuständig?
Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Kaisersesch, Düngenheim, Masburg, Landkern, Illerich, Kaifenheim, Hambuch, Binningen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.