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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ulmen

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 11.237 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ulmen
Marktplatz 1
56766 Ulmen
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Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Fax
02676 409-500
Website der Stelle
ulmen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ulmen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ulmen?

Anschrift: Marktplatz 1, 56766 Ulmen. Telefon: +49 2676 409-0. Öffnungszeiten: Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Ulmen zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Ulmen, Lutzerath, Büchel, Bad Bertrich, Alflen, Gevenich, Auderath, Beuren und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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