Nister-Möhrendorf · Westerwaldkreis · 309 Einwohner
Gewerbeamt für Nister-Möhrendorf
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod mit Sitz in Rennerod.
Postleitzahlen in Nister-Möhrendorf: 56477
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod
Haupstr. 55
56477 Rennerod
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Nister-Möhrendorf
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über geve-online.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen, 02681/860.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Koblenz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Nister-Möhrendorf rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Nister-Möhrendorf zuständig?
Für Nister-Möhrendorf (Westerwaldkreis) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod zuständig, Haupstr. 55, 56477 Rennerod.
Welche Postleitzahlen gehören zu Nister-Möhrendorf?
Zur Gemeinde Nister-Möhrendorf gehören die Postleitzahlen 56477. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Rennerod erreichbar?
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Nister-Möhrendorf?
40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nister-Möhrendorf?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Nister-Möhrendorf online anmelden?
Ja, über geve-online.de: https://www.geve-online.de/rennerod
Welches Finanzamt ist für Nister-Möhrendorf zuständig?
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, Frankfurter Str. 21, 57610 Altenkirchen. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).