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Partenheim · Landkreis Alzey-Worms · 1.594 Einwohner

Gewerbeamt für Partenheim

Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt mit Sitz in Wörrstadt.

Postleitzahlen in Partenheim: 55288

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
Fax
06732 601-81300
Website der Stelle
vgwoerrstadt.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Partenheim

Gebühr
40 €
Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
380 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Online-Antrag Rheinland-Pfalz
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Antrag Rheinland-Pfalz oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen, 06721/7060.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Rheinhessen. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Partenheim rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Partenheim zuständig?

Für Partenheim (Landkreis Alzey-Worms) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt zuständig, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Telefon +49 6732 601-1300.

Welche Postleitzahlen gehören zu Partenheim?

Zur Gemeinde Partenheim gehören die Postleitzahlen 55288. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt erreichbar?

Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet..

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Partenheim?

40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Partenheim?

380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Partenheim online anmelden?

Ja, über Online-Antrag Rheinland-Pfalz: https://rp-desktop.egovernor.de/#/formulare/stellen?gebiet=073315006&formular=179

Welches Finanzamt ist für Partenheim zuständig?

Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wörrstadt für