Schraplau · Saalekreis · 1.020 Einwohner
Gewerbeamt für Schraplau
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land mit Sitz in Nemsdorf-Göhrendorf.
Postleitzahlen in Schraplau: 06279
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr
- Fax
- 034771 900-50
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Schraplau
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Merseburg, Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg, 03461 8224-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Halle. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Schraplau rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Schraplau zuständig?
Für Schraplau (Saalekreis) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land zuständig, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schraplau?
Zur Gemeinde Schraplau gehören die Postleitzahlen 06279. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Weida-Land erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag: 9.00-12.00 Uhr; Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr; Freitag: 9.00-12.00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Schraplau?
15 € bis 60 €, Allgemeine Gebührenordnung Sachsen-Anhalt, lfd. Nr. 69 Tarifstelle 1. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schraplau?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Schraplau zuständig?
Finanzamt Merseburg, Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).