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Wachenheim an der Weinstraße · Landkreis Bad Dürkheim · 4.421 Einwohner

Gewerbeamt für Wachenheim an der Weinstraße

Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße.

Postleitzahlen in Wachenheim an der Weinstraße: 67157

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Fax
06322 9580-199
Website der Stelle
vg-wachenheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Wachenheim an der Weinstraße

Gebühr
40 €
Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
385 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Online-Antrag Rheinland-Pfalz
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Antrag Rheinland-Pfalz oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 26, 67433 Neustadt, 06321/9300.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Pfalz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Wachenheim an der Weinstraße rund 3.436 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Wachenheim an der Weinstraße zuständig?

Für Wachenheim an der Weinstraße (Landkreis Bad Dürkheim) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße zuständig, Weinstraße 16, 67157 Wachenheim an der Weinstraße, Telefon +49 6322 9580-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wachenheim an der Weinstraße?

Zur Gemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehören die Postleitzahlen 67157. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße erreichbar?

Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Wachenheim an der Weinstraße?

40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wachenheim an der Weinstraße?

385 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.436 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Wachenheim an der Weinstraße online anmelden?

Ja, über Online-Antrag Rheinland-Pfalz: https://rp-desktop.egovernor.de/#/formulare/stellen?gebiet=073325006&formular=177

Welches Finanzamt ist für Wachenheim an der Weinstraße zuständig?

Finanzamt Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 26, 67433 Neustadt. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße für