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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 9.902 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Fax
06322 9580-199
Website der Stelle
vg-wachenheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße?

Anschrift: Weinstraße 16, 67157 Wachenheim an der Weinstraße. Telefon: +49 6322 9580-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO. E-Mail: info@vg-wachenheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Wachenheim an der Weinstraße, Ellerstadt, Gönnheim, Friedelsheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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