Waldlaubersheim · Landkreis Bad Kreuznach · 884 Einwohner
Gewerbeamt für Waldlaubersheim
Zuständig ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg mit Sitz in Langenlonsheim.
Postleitzahlen in Waldlaubersheim: 55444
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Naheweinstraße 84
55450 Langenlonsheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6704 929-0
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.
- buergerbuero@vg-ls.de
- Fax
- 06704 929-45
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Waldlaubersheim
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bad Kreuznach, Ringstr. 10, 55543 Bad Kreuznach, 0671/7000.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Koblenz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Waldlaubersheim rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Waldlaubersheim zuständig?
Für Waldlaubersheim (Landkreis Bad Kreuznach) ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zuständig, Naheweinstraße 84, 55450 Langenlonsheim, Telefon +49 6704 929-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Waldlaubersheim?
Zur Gemeinde Waldlaubersheim gehören die Postleitzahlen 55444. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen..
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Waldlaubersheim?
40 €, Besonderes Gebührenverzeichnis Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Nr. 2.3.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waldlaubersheim?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Waldlaubersheim zuständig?
Finanzamt Bad Kreuznach, Ringstr. 10, 55543 Bad Kreuznach. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).