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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Anklam-Land

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 9.122 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt für Ordnung und Sicherheit Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2
17392 Spantekow
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr; Freitag geschlossen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Anklam-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Anklam-Land?

Anschrift: Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow. Telefon: +49 39727 25055. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr; Freitag geschlossen. E-Mail: k.baum@amt-anklam-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Anklam-Land zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Ducherow, Spantekow, Neetzow-Liepen, Krien, Boldekow, Medow, Neu Kosenow, Butzow und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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