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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Eiderkanal

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 12.734 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Eiderkanal - Verwaltungsstelle Schacht-Audorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Eiderkanal
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag; 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag; 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; oder Termine nach Absprache; Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Fax
04331 9474-77

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Eiderkanal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Eiderkanal?

Anschrift: Kieler Straße 25, 24790 Schacht-Audorf. Telefon: +49 4331 9474-0. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag; 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag; 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; oder Termine nach Absprache; Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen. E-Mail: info@amt-eiderkanal.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Eiderkanal zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Osterrönfeld, Schacht-Audorf, Bovenau, Schülldorf, Ostenfeld (Rendsburg), Haßmoor, Rade b. Rendsburg.

Hat das Gewerbeamt Amt Eiderkanal weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Amt Eiderkanal - Der Amtsvorsteher, Osterrönfeld.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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