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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Nortorfer Land

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 18.992 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Nortorfer Land
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 4392 401133

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land?

Anschrift: Niedernstr. 6, 24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde). Telefon: +49 4392 40101. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-nortorfer-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Nortorf, Langwedel, Emkendorf, Gnutz, Timmaspe, Groß Vollstedt, Schülp b. Nortorf, Bargstedt und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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