Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Nortorfer Land
Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 18.992 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Nortorfer Land
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4392 40101
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- +49 4392 401133
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- NortorfHebesatz 360 %
- LangwedelHebesatz 390 %
- EmkendorfHebesatz 360 %
- GnutzHebesatz 350 %
- TimmaspeHebesatz 350 %
- Groß VollstedtHebesatz 350 %
- Schülp b. NortorfHebesatz 350 %
- BargstedtHebesatz 340 %
- WarderHebesatz 350 %
- BokelHebesatz 350 %
- DätgenHebesatz 320 %
- EllerdorfHebesatz 360 %
- KrogaspeHebesatz 360 %
- Borgdorf-SeedorfHebesatz 335 %
- BrammerHebesatz 310 %
- EisendorfHebesatz 350 %
- OldenhüttenHebesatz 330 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land?
Anschrift: Niedernstr. 6, 24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde). Telefon: +49 4392 40101. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-nortorfer-land.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Nortorfer Land zuständig?
Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Nortorf, Langwedel, Emkendorf, Gnutz, Timmaspe, Groß Vollstedt, Schülp b. Nortorf, Bargstedt und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Altenholz
- Gewerbeamt Amt Achterwehr
- Gewerbeamt Amt Bordesholm
- Gewerbeamt Amt Dänischenhagen
- Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld
- Gewerbeamt Amt Eiderkanal
- Gewerbeamt Amt Eidertal
- Gewerbeamt Amt Fockbek
- Gewerbeamt Amt Hohner Harde
- Gewerbeamt Amt Hüttener Berge
- Gewerbeamt Amt Jevenstedt
- Gewerbeamt Amt Mittelholstein
- Gewerbeamt Amt Schlei-Ostsee
- Gewerbeamt Büdelsdorf
- Gewerbeamt Eckernförde
- Gewerbeamt Kronshagen
- Gewerbeamt Rendsburg
- Gewerbeamt Wasbek