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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Jevenstedt

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 11.280 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Jevenstedt
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 4331 8478-84

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Jevenstedt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Jevenstedt?

Anschrift: Meiereistr. 5, 24808 Jevenstedt. Telefon: +49 4331 8478-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-jevenstedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Jevenstedt zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Westerrönfeld, Jevenstedt, Schülp b. Rendsburg, Haale, Hamweddel, Stafstedt, Luhnstedt, Embühren und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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