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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 6.526 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow
Dr. Georg-Kohnert-Str. 5
17126 Jarmen
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Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:45 Uhr; Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fax
039997 152-90
Website der Stelle
jarmen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow?

Anschrift: Dr. Georg-Kohnert-Str. 5, 17126 Jarmen. Telefon: +49 39997 152-0. Öffnungszeiten: Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:45 Uhr; Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. E-Mail: svjarmen@amt-jarmen-tutow.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Jarmen, Tutow, Bentzin, Kruckow, Völschow, Alt Tellin, Daberkow.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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