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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Kappeln-Land

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 1.398 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Kappeln - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Kappeln-Land
Reeperbahn 2
24376 Kappeln
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Öffnungszeiten
Montag; 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag; 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch; 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag; 08:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 17:00 Uhr; Freitag; 08:00 - 12:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Kappeln-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Kappeln-Land?

Anschrift: Reeperbahn 2, 24376 Kappeln. Telefon: +49 4642 183-80. Öffnungszeiten: Montag; 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag; 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch; 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag; 08:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 17:00 Uhr; Freitag; 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@stadt-kappeln.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Kappeln-Land zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Rabenkirchen-Faulück, Oersberg, Arnis, Grödersby.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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