Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Krempermarsch
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 9.372 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Krempermarsch
Birkenweg 29
25361 Krempe
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4824 38900
- Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mi. Geschlossen; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- 04824 389010
- Website der Stelle
- amt-krempermarsch.landsh.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Krempermarsch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KrempeHebesatz 380 %
- KremperheideHebesatz 330 %
- DägelingHebesatz 310 %
- SüderauHebesatz 330 %
- NeuenbrookHebesatz 380 %
- BahrenflethHebesatz 370 %
- RethwischHebesatz 380 %
- KrempermoorHebesatz 380 %
- GrevenkopHebesatz 360 %
- ElskopHebesatz 360 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Krempermarsch?
Anschrift: Birkenweg 29, 25361 Krempe. Telefon: +49 4824 38900. Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mi. Geschlossen; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Krempermarsch zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Krempe, Kremperheide, Dägeling, Süderau, Neuenbrook, Bahrenfleth, Rethwisch, Krempermoor und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.