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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Langballig

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 8.475 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Langballig - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Langballig
Süderende 1
24977 Langballig
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04636 88-51

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Langballig zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Langballig?

Anschrift: Süderende 1, 24977 Langballig. Telefon: +49 4636 88-80. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@langballig.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Langballig zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Wees, Langballig, Munkbrarup, Dollerup, Grundhof, Westerholz, Ringsberg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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