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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Leezen

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 9.058 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Meldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Leezen
Hamburger Straße 28
23816 Leezen
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr; Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr; Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Fax
+49 4552 9977-99

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Leezen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Leezen?

Anschrift: Hamburger Straße 28, 23816 Leezen. Telefon: +49 4552 9977-200. Öffnungszeiten: Montag 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr; Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr; Freitag 08:00 – 12:00 Uhr. E-Mail: meldeamt@amt-leezen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Leezen zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Leezen, Wittenborn, Todesfelde, Bark, Neversdorf, Groß Niendorf, Bebensee, Mözen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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