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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Malchow

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 9.763 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Inselstadt Malchow (Amt Malchow).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Malchow
Alter Markt 1
17213 Malchow
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Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr; Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr; Mittwoch: kein Sprechtag; Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr; Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Fax
039932 88199
Website der Stelle
amt-malchow.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Malchow zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Malchow?

Anschrift: Alter Markt 1, 17213 Malchow. Telefon: +49 39932 88101. Öffnungszeiten: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr; Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr; Mittwoch: kein Sprechtag; Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr; Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr. E-Mail: sekretariat@stadt-malchow.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Malchow zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Malchow, Fünfseen, Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Alt Schwerin, Walow, Silz, Zislow.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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