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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 7.795 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
R.-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Fax
039833 28032

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte?

Anschrift: R.-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow. Telefon: +49 39833 28035. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag 07:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Mirow, Wesenberg, Wustrow, Priepert.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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