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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Neverin

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 8.695 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Neverin
Dorfstraße 36
17039 Neverin
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Öffnungszeiten
Mo: geschlossen; Di: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr; Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr; Do: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:30 Uhr; Fr: geschlossen; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
039608 25126

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Neverin zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Neverin?

Anschrift: Dorfstraße 36, 17039 Neverin. Telefon: +49 39608 2510. Öffnungszeiten: Mo: geschlossen; Di: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr; Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr; Do: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:30 Uhr; Fr: geschlossen; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@amtneverin.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Neverin zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Wulkenzin, Neuenkirchen, Brunn, Neverin, Trollenhagen, Sponholz, Blankenhof, Woggersin und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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