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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Nord-Rügen

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 7.518 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgeramt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Str. 37
18551 Sagard
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Öffnungszeiten
Dienstag; 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr; Donnerstag; 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr; Ausnahmeregelung:; Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Nord-Rügen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Nord-Rügen?

Anschrift: Ernst-Thälmann-Str. 37, 18551 Sagard. Öffnungszeiten: Dienstag; 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr; Donnerstag; 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr; Ausnahmeregelung:; Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren..

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Nord-Rügen zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Sagard, Dranske, Glowe, Wiek, Altenkirchen, Breege, Lohme, Putgarten.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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