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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Parchimer Umland

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 7.970 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe/Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Parchimer Umland
Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag geschlossen; jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet
Fax
03871 4213-18

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Parchimer Umland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Parchimer Umland?

Anschrift: Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag geschlossen; jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Parchimer Umland zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Lewitzrand, Domsühl, Spornitz, Rom, Zölkow, Obere Warnow, Ziegendorf, Karrenzin und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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