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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Penzliner Land

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 6.720 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt für Hauptverwaltung und Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Penzliner Land
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Fax
03962 2551-52

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Penzliner Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Penzliner Land?

Anschrift: Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin. Telefon: +49 3962 2551-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr. E-Mail: stadtverwaltung@penzlin.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Penzliner Land zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Penzlin, Möllenhagen, Kuckssee, Ankershagen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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