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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 8.953 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Seenlandschaft Waren - Gewerbeangelegenheiten/ Friedhöfe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren
Warendorfer Straße 4
17192 Waren (Müritz)
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Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr; Fr. geschlossen
Fax
03991 628122
Website der Stelle
amt-slw.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren?

Anschrift: Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz). Telefon: +49 3991 6280. Öffnungszeiten: Mo. 09:00 - 12:00 Uhr; Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr; Fr. geschlossen. E-Mail: poststelle@amt-slw.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Grabowhöfe, Klink, Groß Plasten, Peenehagen, Schloen-Dratow, Moltzow, Kargow, Jabel und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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