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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Usedom-Nord

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 8.417 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Usedom-Nord.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Usedom-Nord
Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz
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Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; Mittwoch: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; Freitag: nur mit Terminvereinbarung
Fax
+49 38377 73199
Website der Stelle
amtusedomnord.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Usedom-Nord zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Usedom-Nord?

Anschrift: Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz. Telefon: +49 38377 730. Öffnungszeiten: Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr; Mittwoch: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; Freitag: nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: info@amtusedomnord.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Usedom-Nord zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Zinnowitz, Karlshagen, Trassenheide, Mölschow, Peenemünde.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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