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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Viöl

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 9.528 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Viöl - Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Viöl zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Viöl?

Anschrift: Westerende 41, 25884 Viöl. Telefon: +49 4843 2090-98. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung.. E-Mail: Buergerservice@amt-vioel.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Viöl zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Viöl, Wester-Ohrstedt, Haselund, Schwesing, Löwenstedt, Immenstedt, Oster-Ohrstedt, Behrendorf und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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