Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Viöl
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 9.528 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Viöl - Bürgerservice.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4843 2090-98
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Viöl zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ViölHebesatz 380 %
- Wester-OhrstedtHebesatz 380 %
- HaselundHebesatz 380 %
- SchwesingHebesatz 380 %
- LöwenstedtHebesatz 380 %
- ImmenstedtHebesatz 380 %
- Oster-OhrstedtHebesatz 320 %
- BehrendorfHebesatz 380 %
- AhrenviölHebesatz 320 %
- NorstedtHebesatz 380 %
- SollwittHebesatz 380 %
- AhrenviölfeldHebesatz 400 %
- BondelumHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Viöl?
Anschrift: Westerende 41, 25884 Viöl. Telefon: +49 4843 2090-98. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung.. E-Mail: Buergerservice@amt-vioel.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Viöl zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Viöl, Wester-Ohrstedt, Haselund, Schwesing, Löwenstedt, Immenstedt, Oster-Ohrstedt, Behrendorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.