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Hessen

Gewerbeamt Mengerskirchen

Zuständig für Mengerskirchen. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Mengerskirchen - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Mengerskirchen
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:30 - 18:00 Uhr
Fax
06476 9136-25

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Mengerskirchen

Gebühr
36 €
Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €) · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
310 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Limburg-Weilburg, Siemensstraße 7, 65549 Limburg an der Lahn, 069 2545-2545.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Limburg weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Wiesbaden. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Mengerskirchen rund 2.767 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Mengerskirchen?

Anschrift: Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:30 - 18:00 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@mengerskirchen.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

310 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.767 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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