Thüringen
Gewerbeamt Neustadt an der Orla
Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 9.131 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 36481 85-0
- Öffnungszeiten
- Ausschließlich nach Terminvereinbarung:; Montag 07:00 - 15:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 13:00 Uhr; Hinweis:; jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
- Fax
- 036481 85-2398
- Website der Stelle
- neustadtanderorla.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Landratsamt Saale-Orla-Kreis - GewerbebehördeOschitzer Straße 4, 07907 SchleizTelefon +49 3663 488-537, gewerbe@lrasok.thueringen.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Neustadt an der Orla zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Neustadt an der OrlaHebesatz 395 %
- KospodaHebesatz 360 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Neustadt an der Orla?
Anschrift: Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla. Telefon: +49 36481 85-0. Öffnungszeiten: Ausschließlich nach Terminvereinbarung:; Montag 07:00 - 15:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 13:00 Uhr; Hinweis:; jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Neustadt an der Orla zuständig?
Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt an der Orla, Kospoda.
Hat das Gewerbeamt Neustadt an der Orla weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Gewerbebehörde, Schleiz.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.