Gewerbeämter.org

Thüringen

Gewerbeamt Neustadt an der Orla

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 9.131 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Neustadt an der Orla
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach Terminvereinbarung:; Montag 07:00 - 15:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 13:00 Uhr; Hinweis:; jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
036481 85-2398
Website der Stelle
neustadtanderorla.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Neustadt an der Orla zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Neustadt an der Orla?

Anschrift: Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla. Telefon: +49 36481 85-0. Öffnungszeiten: Ausschließlich nach Terminvereinbarung:; Montag 07:00 - 15:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr; Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr; Freitag 09:00 - 13:00 Uhr; Hinweis:; jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Neustadt an der Orla zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt an der Orla, Kospoda.

Hat das Gewerbeamt Neustadt an der Orla weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Gewerbebehörde, Schleiz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis