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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Börde Lamstedt

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 5.949 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Börde Lamstedt - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Börde Lamstedt
Schützenstraße 20
21769 Lamstedt
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
04773 899-199

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Börde Lamstedt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Börde Lamstedt?

Anschrift: Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt. Telefon: +49 4773 899-103. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: meldeamt@boerde-lamstedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Börde Lamstedt zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Lamstedt, Hollnseth, Armstorf, Mittelstenahe, Stinstedt.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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