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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 7.223 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach - Gewerbe-, Renten- und Sozialamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Str. 56
97500 Ebelsbach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9522 725-66

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach?

Anschrift: Georg-Schäfer-Str. 56, 97500 Ebelsbach. Telefon: +49 9522 725-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Ebelsbach, Kirchlauter, Stettfeld, Breitbrunn.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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