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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 9.499 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Marktplatz 26
97346 Iphofen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; Sonderservice Einwohnermeldeamt: ; Donnerstags bis 18 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9323 8715-6632

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Iphofen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Iphofen?

Anschrift: Marktplatz 26, 97346 Iphofen. Telefon: +49 9323 8715-32. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; Sonderservice Einwohnermeldeamt: ; Donnerstags bis 18 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem.iphofen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Iphofen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Iphofen, Rödelsee, Willanzheim, Markt Einersheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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