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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Theres

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 5.917 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Theres - Bürgeramt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Theres
Rathausstr. 3
97531 Theres
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag ganztägig geschlossen! ; Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. ; Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. ; Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9521 9234-20

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Theres zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Theres?

Anschrift: Rathausstr. 3, 97531 Theres. Telefon: +49 9521 9234-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr; Donnerstag ganztägig geschlossen! ; Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen. ; Terminvereinbarungen sind nur im Renten- und Sozialamt erforderlich. ; Freitags ist das Renten- und Sozialamt geschlossen.; und nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Theres zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Theres, Wonfurt, Gädheim.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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