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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 7.397 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid - Finanzverwaltung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
Balthasar-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr; und nach Vereinbarung
Website der Stelle
vgem-wiesentheid.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid?

Anschrift: Balthasar-Neumann-Str. 14, 97353 Wiesentheid. Telefon: +49 9383 9735-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: finanzverwaltung@wiesentheid.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Wiesentheid, Rüdenhausen, Abtswind, Castell.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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