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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Gadebusch

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 9.779 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Gadebusch
Am Markt 1
19205 Gadebusch
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Öffnungszeiten
Mo. geschlossen; Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
03886 2121-21

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Gadebusch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Gadebusch?

Anschrift: Am Markt 1, 19205 Gadebusch. Telefon: +49 3886 2121-0. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: hauptamt@gadebusch.info.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Gadebusch zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Gadebusch, Roggendorf, Mühlen Eichsen, Krembz, Dragun, Veelböken, Kneese, Rögnitz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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