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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 6.193 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Gewerbe und Friedhof.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz
Lange Straße 67
19399 Goldberg
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Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr; Di. 07:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Sa. 09:00 - 11:00 Uhr (jew. 1. Samstag im Monat)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz?

Anschrift: Lange Straße 67, 19399 Goldberg. Öffnungszeiten: Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr; Di. 07:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Sa. 09:00 - 11:00 Uhr (jew. 1. Samstag im Monat).

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Goldberg, Dobbertin, Mestlin, Techentin, Neu Poserin.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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