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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Hörnerkirchen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.003 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Hörnerkirchen
Am Markt 1
25355 Barmstedt
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Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt; Montag und Donnerstag; 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr; Dienstag; 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr; Mittwoch - geschlossen; Freitag; 08:00-12:30 Uhr; Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen; Dienstag und Freitag; 08:00-12:00 Uhr; Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Fax
04123 681-260

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Hörnerkirchen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Hörnerkirchen?

Anschrift: Am Markt 1, 25355 Barmstedt. Telefon: +49 4123 681-01. Öffnungszeiten: Rathaus in Barmstedt; Montag und Donnerstag; 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr; Dienstag; 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr; Mittwoch - geschlossen; Freitag; 08:00-12:30 Uhr; Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen; Dienstag und Freitag; 08:00-12:00 Uhr; Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen. E-Mail: ordnungsamt@stadt-barmstedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Hörnerkirchen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn, Bokel, Osterhorn.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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