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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Rehna

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 9.605 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt/ Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Rehna
Freiheitsplatz 1
19217 Rehna
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen.; Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich.; Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.
Fax
038872 929-22

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Rehna zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Rehna?

Anschrift: Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna. Telefon: +49 38872 929-0. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen.; Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich.; Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.. E-Mail: amt@rehna.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Rehna zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Rehna, Schlagsdorf, Carlow, Königsfeld, Wedendorfersee, Groß Molzahn, Holdorf, Utecht und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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