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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Schwaan

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 7.987 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Schwaan (Amt Schwaan) - Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Schwaan
Kirchenstr. 5
18258 Schwaan
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; Sie können vorher einen Termin vereinbaren.
Fax
03844 8411-55

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwaan zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Schwaan?

Anschrift: Kirchenstr. 5, 18258 Schwaan. Telefon: +49 3844 8411-0. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; Sie können vorher einen Termin vereinbaren.. E-Mail: stadt-schwaan@mvnet.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Schwaan zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Schwaan, Wiendorf, Bröbberow, Benitz, Vorbeck, Rukieten, Kassow.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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