Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 6.604 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal
Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3973 2510
- Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch: keine Sprechzeiten; Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr; Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
- Fax
- 03973 251199
- Website der Stelle
- pasewalk.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- JatznickHebesatz 450 %
- ViereckHebesatz 400 %
- RollwitzHebesatz 380 %
- KrugsdorfHebesatz 365 %
- ZerrenthinHebesatz 400 %
- SchönwaldeHebesatz 400 %
- FahrenwaldeHebesatz 400 %
- PolzowHebesatz 391 %
- PapendorfHebesatz 400 %
- KoblentzHebesatz 400 %
- Groß LuckowHebesatz 400 %
- BrietzigHebesatz 390 %
- NiedenHebesatz 450 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal?
Anschrift: Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk. Telefon: +49 3973 2510. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch: keine Sprechzeiten; Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr; Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!. E-Mail: stadt.pasewalk@pasewalk.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Jatznick, Viereck, Rollwitz, Krugsdorf, Zerrenthin, Schönwalde, Fahrenwalde, Polzow und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Am Peenestrom
- Gewerbeamt Amt Am Stettiner Haff
- Gewerbeamt Amt Anklam-Land
- Gewerbeamt Amt Jarmen-Tutow
- Gewerbeamt Amt Landhagen
- Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun
- Gewerbeamt Amt Lubmin
- Gewerbeamt Amt Peenetal/Loitz
- Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof
- Gewerbeamt Amt Usedom-Nord
- Gewerbeamt Amt Usedom-Süd
- Gewerbeamt Amt Züssow
- Gewerbeamt Anklam
- Gewerbeamt Greifswald
- Gewerbeamt Heringsdorf
- Gewerbeamt Pasewalk
- Gewerbeamt Strasburg (Uckermark)
- Gewerbeamt Ueckermünde