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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 6.604 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal
Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch: keine Sprechzeiten; Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr; Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
Fax
03973 251199
Website der Stelle
pasewalk.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal?

Anschrift: Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk. Telefon: +49 3973 2510. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 – 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch: keine Sprechzeiten; Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr; Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!. E-Mail: stadt.pasewalk@pasewalk.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Uecker-Randow-Tal zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Jatznick, Viereck, Rollwitz, Krugsdorf, Zerrenthin, Schönwalde, Fahrenwalde, Polzow und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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