Thüringen
Gewerbeamt Mühlhausen/Thüringen
Zuständig für Mühlhausen/Thüringen. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Mühlhausen/Thüringen
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen/Thüringen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3601 452-418
- Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr; Mittwoch: nach Vereinbarung; Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich.; Hinweis:; Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
- Fax
- 03601 452-412
- Website der Stelle
- navigaweb.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Mühlhausen/Thüringen
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über navigaweb.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Mühlhausen, Martinistr. 22, 99974 Mühlhausen, 0361 573613-900.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Erfurt (erfurt.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Erfurt. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Mühlhausen/Thüringen rund 3.731 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Mühlhausen/Thüringen?
Anschrift: Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen/Thüringen. Telefon: +49 3601 452-418. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr; Mittwoch: nach Vereinbarung; Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich.; Hinweis:; Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.. E-Mail: Sicherheit-Ordnung@muehlhausen.de.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, über navigaweb.de: https://navigaweb.de/muehlhausen/emeldung/
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
25 €, Thüringer Verwaltungskostenordnung Wirtschaft, Nr. 1.1.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
418 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.731 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.