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Thüringen

Gewerbeamt Unstrut-Hainich-Kreis

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 40.494 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Bereich Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Unstrut-Hainich-Kreis
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen/Thüringen
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 3601 801081

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Unstrut-Hainich-Kreis zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Unstrut-Hainich-Kreis?

Anschrift: Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen/Thüringen. Telefon: +49 3601 800. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Unstrut-Hainich-Kreis zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Südeichsfeld, Unstrut-Hainich, Unstruttal, Nottertal-Heilinger Höhen, Vogtei, Herbsleben, Bad Tennstedt, Körner und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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