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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hauenstein

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 8.149 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 3: Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hauenstein
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
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Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Fax
06392 915-160

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hauenstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hauenstein?

Anschrift: Schulstraße 4, 76846 Hauenstein. Telefon: +49 6392 915-0. Öffnungszeiten: Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr. E-Mail: poststelle@hauenstein.rlp.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Hauenstein zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Hauenstein, Hinterweidenthal, Wilgartswiesen, Spirkelbach, Schwanheim, Lug, Darstein, Dimbach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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