Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 7.544 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Saarstraße 7 - 9
54424 Thalfang
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6504 9140-0
- info@rathaus-thalfang.de
- Fax
- 06504 9140-144
- Website der Stelle
- erbeskopf.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ThalfangHebesatz 400 %
- MalbornHebesatz 380 %
- HeidenburgHebesatz 380 %
- HorathHebesatz 380 %
- BerglichtHebesatz 380 %
- BreitHebesatz 400 %
- DeuselbachHebesatz 380 %
- HilscheidHebesatz 380 %
- TallingHebesatz 365 %
- SchönbergHebesatz 380 %
- BüdlichHebesatz 380 %
- NeunkirchenHebesatz 380 %
- ImmertHebesatz 380 %
- GielertHebesatz 385 %
- DhroneckenHebesatz 385 %
- BurtscheidHebesatz 445 %
- LückenburgHebesatz 380 %
- GräfendhronHebesatz 420 %
- EtgertHebesatz 380 %
- MerschbachHebesatz 380 %
- RorodtHebesatz 400 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf?
Anschrift: Saarstraße 7 - 9, 54424 Thalfang. Telefon: +49 6504 9140-0. E-Mail: info@rathaus-thalfang.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zuständig?
Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Thalfang, Malborn, Heidenburg, Horath, Berglicht, Breit, Deuselbach, Hilscheid und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.