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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Altenpleen

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 7.572 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: SB Gewerbe/ Brandschutz/ FFW.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Altenpleen
Parkstr. 2
18445 Altenpleen
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
038323 459-36

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Altenpleen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Altenpleen?

Anschrift: Parkstr. 2, 18445 Altenpleen. Telefon: +49 38323 459-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@altenpleen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Altenpleen zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Prohn, Kramerhof, Preetz, Altenpleen, Groß Mohrdorf, Klausdorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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