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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Gnoien

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 5.687 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Gnoien - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Gnoien
Teterower Str. 11 a
17179 Gnoien
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Gnoien zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Gnoien?

Anschrift: Teterower Str. 11 a, 17179 Gnoien. Telefon: +49 39971 182-31. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@amt-gnoien.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Gnoien zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Gnoien, Behren-Lübchin, Walkendorf, Altkalen, Finkenthal.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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