Rheinland-Pfalz
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Arzfeld
Zuständig für 43 Städte und Gemeinden mit rund 9.565 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Arzfeld
Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6550 9740
- Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- info@vg-arzfeld.de
- Fax
- +49 6550 974-163
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Arzfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ArzfeldHebesatz 400 %
- WaxweilerHebesatz 400 %
- DaleidenHebesatz 400 %
- LünebachHebesatz 380 %
- ÜttfeldHebesatz 400 %
- LambertsbergHebesatz 380 %
- DahnenHebesatz 400 %
- LützkampenHebesatz 380 %
- OberpierscheidHebesatz 380 %
- PlütscheidHebesatz 380 %
- LichtenbornHebesatz 380 %
- IrrhausenHebesatz 380 %
- DasburgHebesatz 380 %
- KrautscheidHebesatz 380 %
- OlmscheidHebesatz 380 %
- EschfeldHebesatz 380 %
- LeidenbornHebesatz 380 %
- JuckenHebesatz 380 %
- PreischeidHebesatz 380 %
- EuscheidHebesatz 380 %
- GroßkampenbergHebesatz 380 %
- DackscheidHebesatz 380 %
- HargartenHebesatz 380 %
- LauperathHebesatz 380 %
- ReipeldingenHebesatz 380 %
- LierfeldHebesatz 380 %
- LascheidHebesatz 380 %
- KesfeldHebesatz 352 %
- HarspeltHebesatz 380 %
- Sevenig (Our)Hebesatz 380 %
- ReiffHebesatz 380 %
- ManderscheidHebesatz 380 %
- MauelHebesatz 380 %
- KinzenburgHebesatz 380 %
- RoscheidHebesatz 380 %
- EilscheidHebesatz 380 %
- KickeshausenHebesatz 380 %
- PintesfeldHebesatz 380 %
- HerzfeldHebesatz 380 %
- MerlscheidHebesatz 380 %
- NiederpierscheidHebesatz 380 %
- StrickscheidHebesatz 380 %
- SengerichHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Arzfeld?
Anschrift: Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld. Telefon: +49 6550 9740. Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@vg-arzfeld.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Arzfeld zuständig?
Für 43 Städte und Gemeinden, darunter Arzfeld, Waxweiler, Daleiden, Lünebach, Üttfeld, Lambertsberg, Dahnen, Lützkampen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.