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Rheinland-Pfalz

Gewerbeamt Verbandsgemeinde Baumholder

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 9.506 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Baumholder
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
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Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch07:30 - 13:00 UhrDienstag07:30 - 16:30 UhrDonnerstag07:30 - 18:00 UhrFreitag07:30 - 12:30 Uhr
Fax
06783 81-20
Website der Stelle
vgv-baumholder.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Baumholder zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Baumholder?

Anschrift: Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder. Telefon: +49 6783 81-0. Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch07:30 - 13:00 UhrDienstag07:30 - 16:30 UhrDonnerstag07:30 - 18:00 UhrFreitag07:30 - 12:30 Uhr. E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verbandsgemeinde Baumholder zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Baumholder, Heimbach, Ruschberg, Berschweiler bei Baumholder, Reichenbach, Berglangenbach, Rückweiler, Frauenberg und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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